Liebe Mitarbeiter
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende
Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier beenden.
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle
gab, möchte die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln
hinweisen, um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen
zu lassen.
1. Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten
Raum noch aus eigener Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten
Zustand von Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen
Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
2. Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit
ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem
gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die
Begründung "Sonst frisst mir der Kollege die ganzen Melonenschiffchen
weg" kann nicht akzeptiert werden.
3. Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter
Stunde "nicht" direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders
wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis
"Alkohol desinfiziert" beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten
das Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4. Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein
gegen eine Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht
hat, wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen.
Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung, was passierte als Kollege
Müller sich nach dem dritten Glas eine
Zigarette anzündete.
5. Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und
Getränke von einer gewissen Unpässlichkeit befallen werden,
so wird darum gebeten die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen.
Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines
Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6. Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die
Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind
noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert
werden. In diesem Zusammenhang möchten
wir nochmals daran erinnern, dass einige der männlichen Kollegen
sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft
gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin
meint, es bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen
der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter
im September dieses Jahres.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln
halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg
werden.
Mit freundlichen Grüssen
Die Amtsleitung